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Eine Mieterhöhung ist keine einseitige Angelegenheit: Sie wird nur wirksam, wenn der Mieter auch zustimmt. Allerdings darf der Mieter nicht einfach die Mieterhöhung verweigern. Liegt die Miete nach der Erhöhung innerhalb der Spanne ortsüblicher Vergleichsmieten, muss er zustimmen. Tut er es nicht, kann der Vermieter auch auf Zustimmung klagen.
Nach Modernisierungsmaßnahmen dürfen Vermieter elf Prozent der Kosten, die für eine Wohneinheit anfallen auf die jährliche Miete umlegen. Allerdings muss es sich dabei um Maßnahmen handeln, die tatsächlich zu einer Energieeinsparung beitragen.
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